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Die AGB für unser Partnerprogramm |
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§1 Allgemeine Vertragsgrundlagen
1. Gegenstand des Vertrages ist die in der Anlage 1 näher beschriebene
gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen für den Online-Shop
flashback.de auf einer Web-Site oder anderen internetgängigen Publikationen
des Partners.
Anstelle einer festen Vergütung erhält der Partner eine erfolgsabhängige
Werbekostenerstattung, die vom tatsächlich getätigten Umsatz mit Produkten
aufgrund eines von der Partner-Seite zur flashback.de-Seite gesetzten Links abhängt.
Vertragsgegenständliche Produkte sind die Produkte, die über die Website von
flashback.de erworben werden können.
2. Das Partnerprogramm der Flashback UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden Flashback)
ist für den Partner kostenlos. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen und
ist von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Angaben von Gründen kündbar.
Zum Kündigungszeitpunkt offene Provisionen werden ausgezahlt, wenn der Grund für
die Kündigung keine Vetragsverletzung gemäß §2 oder §3 ist.
3. Flashback behält sich vor, nach eigenen Kriterien über die Aufnahme von Partnern zu
befinden. Einen Anspruch auf eine Aufnahme in das Partnerprogramm gibt es nicht.
§2 Gewährleistung, Haftung und Verpflichtungen des Partners
1. Der Partner verpflichtet sich, eigenverantwortlich und unter Einhaltung des gültigen
Wettbewerbsrechts für Flashback zu werben und insbesondere die Regeln aus §2 und §3 strikt
einzuhalten.
2. Der Partner ist für die technisch korrekte Einbindung der Partnerlinks
selbst verantwortlich. Eine fehlerhafte Einbindung führt dazu, dass
Umsätze nicht erfasst werden können.
3. Der Partner gewährleistet insbesondere
(a) dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder
beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse,
Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf
seiner Website erscheinen
(b) dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr
mit der flashback.de-Site begründet
(c) dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere
keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie
allgemeine Persönlichkeitsrechte
(d) keine Spam-E-Mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis
mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.
(e) keine unerwünschte Werbung in Foren oder Newsgroups betrieben wird.
4. Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Flashback von allen Nachteilen
befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen,
die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.
§3 Form der Werbung
1. Die Werbung für Flashback kann grundsätzlich in Form von Banner- und Linkwerbung
erfolgen. Es können von Flashback bereitgestellte Banner verwendet werden oder Textlinks,
die frei gestaltet werden können. Selbstgestaltete grafische Links (z.B. Banner) dürfen nur
nach vorheriger Absprache mit uns verwendet werden.
2. Es dürfen ohne Absprache keine Abbildungen aus den Flashback-Katalogen verwendet werden.
3. Der Partner kann auf seiner eigenen Internetseite für Flashback werben, aber auch Werbung
auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten für
diese Werbemaßnahmen trägt der Partner.
4. Der Partner ist nicht berechtigt,
(a) jemandem einen Vorteil für die Nutzung der Links auf seiner Seite anzubieten
(z.B. durch ein Prämiensystem für Nutzer seines Partner-Links)
(b) die Funktion von Button, Links oder anderen interaktive Objekten in irgendeiner Form
zu ändern oder zu löschen
(c) Bestimmte Stichworte, Suchworte oder Keywords zu kaufen oder zu registrieren,
die das Wort "Flashback" oder Abwandlungen davon beinhalten (z.B. "Flashback",
"flash-back", etc), um diese bei Suchmaschinen, Portalen und
anderen Dienstleistern zu verwenden.
5. Bei Nichtbeachtung der Regeln aus §2 und §3 wird der Partner mit sofortiger Wirkung vom
Partnerprogramm ausgeschlossen. Der Account des Partners wird gesperrt und der
Partner verliert seinen Anspruch auf die Auszahlung der noch ausstehenden
Provision.
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§4 Vergütung / Honorar
1. Der Partner erhält für jede vermittelte Bestellung 7% des Bestellwertes, ohne Versandkosten,
gutgeschrieben. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, leistet Flashback die Honorarzahlung
zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
2. Berücksichtigt werden nur Einnahmen aus Bestellungen, die dadurch zu Stande kommen, dass
ein Kunde über den Partner-Link von der Website des Partners auf unsere Seite kommt und
während einer Session das Produkt in den Warenkorb legt und dann über das
Online- Bestellsystem von Flashback eine Bestellung aufgibt.
Der Begriff "Session" beschreibt einen Besucher der Website von Flasback, der jeweils durch
einen Klick auf einen speziellen Link des Partners generiert wird. Eine Session ist beendet
(a) 12 Stunden, nachdem sich der Partner auf die Flashback-Website eingeklickt hat oder
(b) ein oder mehrere Produkte bestellt hat oder
(c) sobald er die Flashback Website verlässt und über einen Partner-Link eines dritten Partners
zu flashback.de zurückkehrt.
3. Die Provision wird fällig, wenn die entsprechende Bestellung vollständig
abgewickelt werden konnte und der Kunde nicht von seinem Rücktrittsrecht
gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch gemacht hat. Dementsprechend werden
Provisionen erst nach Ablauf des Rücktrittrechts des Kunden gültig.
4. Provisionen werden nicht gezahlt, wenn
- bei Vorkassebestellungen keine Vorkassezahlung eingeht
- bei Nachnahmesendungen die Annahme verweigert wird
- Kreditkartenzahlungen nicht genehmigt oder zrückbelastet werden
- der Kunde ganz oder teilweise vom Rücktrittsrecht gemäß
Fernabsatzgesetz Gebrauch macht
- die Bestellung aus einem anderen, nicht von Flashback zu vertretenden,
Grund nicht ausgeführt werden kann.
5. Kann Flashback durch eigenes Verschulden nur Teillieferungen ausführen,
so wird dennoch der volle Provisionsbetrag fällig.
6. Das Honorar wird vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals abgerechnet.
Nach Wahl von Flashback erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Scheck.
§5 Beschränkte Lizenz
Flashback gewährt dem Partner ein nicht ausschließliches, widerrufliches Recht,
das in §3.1 beschriebene Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren
Darstellungen nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Site als "Flashback-Partner"-Website zu
kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Flashback behält sich
sämtliche Rechte hinsichtlich ihres Logos, ihres Handelsnamens, ihrer Marken und ihrer
anderen gewerblichen Schutzrechte vor.
§6 Beziehungen zwischen den Parteien
Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites
technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet
weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen
Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt,
im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere
Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
§7 Haftungsbeschränkung
Flashback sichert nicht zu, dass der Betrieb ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei
sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt
Flashback keine Haftung.
§8 Änderungen der Teilnahmebedingungen
1. Flashback behält sich das Recht vor, ihre Teilnahmebedingungen während der
Vertragsdauer aus triftigen Gründen (Veränderungen der Rechtslage oder der
Marktbedingungen, Währungsumstellungen etc.) zu ändern.
2. Flashback wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Teilnahmebedingungen
per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.
3. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht
Flashback binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen
kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom
Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen.
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Anlage 1
Die gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen
Aus Buchpreisbindungs-Gründen können wir nur mit gewerblichen Partnern
im Rahmen des Flashback-Partnerprogramms zusammenarbeiten.
Wenn Du den Antrag für das Programm stellst, gehen wir davon aus, dass Du
diese Voraussetzung erfüllst.
"Gewerblich" bist Du, wenn:
1. Deine Firma eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) o.ä. ist, oder
2. Du ein Gewerbe angemeldet hast, oder
3. Du einen eigenen Server betreibst, oder
4. Du einen eigenen Domain-Namen für Deine Website hast.
Die andere Möglichkeit ist, Du faxt uns eine Kopie Deiner Gewerbeanmeldung oder Deines
Gewerbescheins. Wenn Du dies machst, bitte unbedingt Deine Partner-ID auf dem Fax
deutlich schreiben. Bitte ausschließlich an diese Fax-Nummer faxen: 0 30 - 44 35 85 31
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Gewerbeanmeldung
Um ein Gewerbe anzumelden, je nach dem wo Dein Gewerbe angesiedelt sein soll, sind z.B. folgende Ämter zuständig:
Landratsamt
Kreisverwaltungsreferat
Stadtverwaltung
Wende Dich bitte an Ihre örtliche Gemeinde, um die zuständige Stelle zu erfahren.
Bei einer neuen Gewerbeanmeldung kannst Du folgende Begriffe als "Geschäftszweck" angeben:
"Vermittlung von Geschäften"
"Vermittlung von Geschäften im Internet"
"Handelsvermittlung"
oder Vergleichbares nach Absprache mit dem jeweiligen Amt.
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